Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 26.115,95 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 4.352,66, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein eingetragener Verein. Mitglieder sind vor allem die gewerblichen Genossenschaften nach dem System Schulze-Delitzsch und aus diesem durch Umgründungen hervorgegangene Aktiengesellschaften. Die Verbandsmitglieder bilden zur Wahrnehmung der besonderen …
Rechtliche Beurteilung Was die in der Revision gerügten Feststellungsmängel betrifft, trifft die Ansicht des Berufungsgerichtes zu, daß dann, wenn ein bestimmter Sachverhalt nicht behauptet wurde, die Unterlassung entsprechender Feststellungen keinen Verfahrensmangel bildet (Kodek in Rechberger, ZPO, Rz 4 zu § 496 mwN). …