Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei hat den klagenden Parteien die mit 4.464,77 S (darin 744,13 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist der Vater des Erstklägers und der Schwiegervater der Zweitklägerin. Mit Übergabsvertrag vom 30. 4. 1993 übertrugen der Beklagte und seine Gattin die ihre landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft in A***** mit einem darauf befindlichen Wohnhaus in das Eigentum …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist unzulässig. Die Revision des Beklagten ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Zur Revision der Kläger: Die Revisionswerber streben nach wie vor das Erlöschen aller Rechte des Beklagten aus dem Übergabsvertrag unter Aufrechterhaltung ihrer eigenen Rechte als Übernehmer…