Spruch Der Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Beschwerdegericht vom 3. Mai 1999, AZ 21 Bs 155/99 (= ON 12), verletzt das Gesetz in den Bestimmungen der §§ 391 Abs 3, 392 Abs 1 StPO. Dieser Beschluß wird aufgehoben und dem Oberlandesgericht Wien die neuerliche Entscheidung über die Beschwerde der R…
Text Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil einer Einzelrichterin des Landesgerichtes Korneuburg vom 4. August 1997, GZ 13 E Vr 706/97-4, wurde Renate N***** wegen Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 StGB verurteilt. Die Kosten des Strafverfahrens wurden am 12. August …
Rechtliche Beurteilung Dieser Beschluß steht, wie der Generalprokurator in seiner zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend ausführt, mit dem Gesetz nicht im Einklang, weil sich der als Ausnahme zu § 392 Abs 1 StPO angelegte Beschwerdeausschluß nach seinem eindeutigen Wortlaut nur auf die Ableh…