JudikaturJustizRS0112221

RS0112221 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2020

Aus Art 2 Abs 2 der Richtlinie des Rates 80/987/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenzrichtlinie) ergibt sich, dass der in der Richtlinie verwendete Arbeitnehmerbegriff ausschließlich nach innerstaatlichem Recht zu beurteilen ist und sich nach österreichischen Recht richtet; insofern erübrigt sich im Sinn der "acte clair"-Theorie eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofes (8 ObS 199/97s = ZIK 1998, 71).

Entscheidungen
6