JudikaturJustizRS0112217

RS0112217 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2017

Für eine nach Art und Umfang den Durchschnitt erheblich übersteigende Leistung des Rechtsanwalts ist nicht einfach der Umfang der Arbeit, die der Rechtsanwalt von sich aus verrichtete, sondern allein das Verhältnis zwischen diesem und dem damit erzielbaren Erfolg bedeutsam.

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5