JudikaturJustizRS0112210

RS0112210 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2020

Je nach der Lage des Einzelfalls können Äußerungen über die Rechtsfolgen einer bestimmten Gesetzeslage einmal Tatsachenbehauptungen, ein anderes Mal aber auch reine Werturteile sein.

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