Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung, einschließlich des bestätigten Teils, insgesamt wie folgt zu lauten hat: "Einstweilige Verfügung Zur Sicherung des Anspruchs der Klägerin gegen die Beklagten auf Unter…
Text Begründung: Die Klägerin ist ein Unternehmen des Pharmakonzerns M***** Co Inc., USA. Sie vertreibt in Österreich (ua) Arzneimittel der Marken PROSCAR und CO-RENITEC. PROSCAR und CO-RENITEC sind eingetragene Marken der M***** Co Inc.; die Klägerin ist ermächtigt, gegen Markenverletzungen vorzugeh…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig, weil Rechtsprechung zu einem gleichartigen Sachverhalt fehlt; der Revisionsrekurs ist auch teilweise berechtigt. Die Klägerin wendet sich gegen die Auffassung der Vorinstanzen, daß ihr Begehren zu P…