RS0112040 – OGH Rechtssatz
RS0112040 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
1. Im Falle der Umwandlung einer GmbH im Wege der Errichtung einer Kommanditgesellschaft (oder Kommanditerwerbsgesellschaft) haben die zu beteiligenden Kommanditisten eine Kommanditeinlage in Höhe ihrer Stammeinlage an der umzuwandelnden GmbH zu übernehmen.
2. Das Firmenbuchgericht hat das Eintragungsbegehren im Rahmen seiner formellen und materiellen Prüfungspflicht unabhängig vom Vorliegen einer absoluten Nichtigkeit des zugrundeliegenden Gesellschafterbeschlusses in materieller Hinsicht dahin zu prüfen, ob zwingende Bestimmungen des GmbH-Gesetzes (oder anderer gesellschaftsrechtlicher Normen, insbesondere Sacheinlagen- und Kapitalerhaltungsvorschriften) verletzt wurden.
(anderer Ansicht Szep, ecolex 1998, 560f, Nowotny, RdW 1998, 384f)