RS0111975 – OGH Rechtssatz
RS0111975 – OGH Rechtssatz
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Eine einzelvertragliche Aufsaugungsklausel ist nur zulässig, wenn sie einem Günstigkeitsvergleich standhält. Der nötige Zusammenhang ist unter Beachtung des Zweckes der Istlohnerhöhungen nur bei zeitlichem Zusammenhang gewahrt. Bei einer Überzahlung von fast 40 % ist im Hinblick darauf, dass ein Unterschreiten des betriebsüblichen Lohnniveaus durch die teilweise Aufsaugung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses von nicht ganz 3 Jahren nicht einmal behauptet wurde, war der nötige Zusammenhang noch zu bejahen.