Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurswerber hat die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die mit dem Familiennamen des Antragstellers bezeichnete Deponie (im folgenden kurz: Deponie), deren Sicherungskosten hier strittig sind, erstreckt sich über mehrere Grundstücke. Sie ist seit 1. 2. 1990 in dem beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie geführten Altlastenatla…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des Antragstellers ist nicht berechtigt. Vor dem Eingehen in die Sache selbst ist zu prüfen, ob der Antragsteller die im § 117 Abs 4 WRG bestimmte Antragsfrist von zwei Monaten nach Zustellung des Bescheids eingehalten hat. Der Oberste Gerichtshof hat in der Ents…