Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtenen Beschluss wird aufgehoben und in der Sache selbst zu Recht erkannt, dass die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit a. EUR 2.351,10 ( darin enthalten EUR 391,85 an Ust) für…
Text Entscheidungsgründe: Im Rahmen des über das Vermögen der Beklagten eröffneten Ausgleichsverfahren meldete die Klägerin Forderungen in Höhe von S 522.610,30 aus Lieferungen und Leistungen von Juli 1994 bis April 1995 an. Diese wurden in einem Umfang von S 497.480,73 bestritten. Das Ausgleichverfahren…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Aufhebungsbeschluss erhobene Rekurs der Beklagten ist zulässig und auch im Sinne der Wiederherstellung des erstgerichtlichen Urteiles berechtigt. Einleitend ist festzuhalten, dass auch ausgehend von einem die Verjährung unterbrechenden deklarativen Anerkenntnis nach einheitlicher Re…