Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden teilweise bestätigt, teilweise dahin abgeändert, dass sie insgesamt wie folgt zu lauten haben: „1) Der Vater Albert M*****, geboren *****, Angestellter, *****, ist schuldig, seinem am 18. 10. 2003 geborenen …
Text Begründung: Der mj A***** ist russischer Staatsbürger und lebt in Moskau. Der Vater ist österreichischer Staatsbürger und lebt in Österreich. Er hat keine weiteren Sorgepflichten. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen betrug sein monatliches Nettoeinkommen (unter Abzug der halben Taggelder) im J…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil der Oberste Gerichtshof - obzwar er die Auslegung des russischen Rechts durch das Rekursgericht billigt - gegen die Ausmessung des Unterhaltsbeitrags im konkreten Fall erhebliche Bedenken hat. Der Revisionsrekurs ist teilweise auch berechtigt. Die Auslegung der…