Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung wie folgt zu lauten hat: "Einstweilige Verfügung: Zur Sicherung des von der klagenden Partei gegen die beklagte Partei geltend gemachten Anspruchs auf Unterlassung wett…
Text Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin (ua) der Wochenzeitschrift "Die Ganze Woche". Der in der Budesrepublik Deutschland ansässige Beklagte ist Medieninhaber und Verleger der Wochenzeitschrift "Laura", die auch in Österreich vertrieben wird. Die Ausgabe der Zeitschrift "Laur…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluß erhobene Revisionsrekurs der Klägerin ist entgegen der Meinung des Beklagten zulässig, weil Rechtsprechung des OGH zu den hier wesentlichen Rechtsfragen im Gefolge des Urteils des EuGH vom 26. 6. 1997 - Laura fehlt; er ist auch teilweise berechtigt. Aufgrund des im vorlie…