Spruch Der Revision des Klägers wird Folge gegeben; der Revision der Beklagten wird nicht Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit 334.556,59 S bestimmten Kosten des Rechtsmi…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger wickelte in den letzten Jahren den Großteil seiner Bankgeschäfte über die Beklagte ab. In Wertpapiergeschäften war der in der Filiale E***** der Beklagten als Wertpapierfachmann tätige Rudolf U***** sein Ansprechpartner. Am 11. 1. 1991 eröffnete der Kläger in der F…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichteten Revisionen beider Parteien sind zulässig, weil Rechtsprechung zu einem gleichartigen Sachverhalt fehlt; die Revision des Klägers ist auch berechtigt, jene der Beklagten ist nicht berechtigt. 1. Zur Revision der Beklagten Die Beklagte hält an ihrer Auffassu…