Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung wie folgt zu lauten hat: "Einstweilige Verfügung Zur Sicherung des Anspruches des Klägers auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen wird der Beklagten ab sofort f…
Text Begründung: Vereinszweck des Klägers ist es (ua), unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Zu den Mitgliedern des Klägers zählen Verlage, Rundfunkanstalten, Druckereien, Film- und Videoproduzenten. Der Kläger berät seine Mitglieder in Fragen des Medien- und Wettbewerbsrechts, er informiert über die akt…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete Revisionsrekurs des Klägers ist zulässig, weil Rechtsprechung zu einem gleichartigen Sachverhalt fehlt; der Revisionsrekurs ist auch teilweise berechtigt. Der Kläger hält an seiner Auffassung fest, daß die Gewinnspiele der Beklagten nach deutschem Recht unzu…