Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit S 6.760, - bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der nunmehr achtzehnjährige Kläger ererbte beträchtliches Vermögen, unter anderem 168 Kommanditanteile an einer Brauerei. Deren Hauptkommanditistin war 1993 in Liquiditätsschwierigkeiten geraten und beabsichtigte den Verkauf ihrer Anteile (51,5179 % des Gesellschaftskapitals). …
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig, aber nicht berechtigt. Den Vorinstanzen ist darin beizupflichten, daß § 230e ABGB beim Erwerb von Aktien durch das Mündel ein Schutzgesetz zu dessen Gunsten ist; diese Gesetzesbestimmung findet auch im vorliegenden Fall Anwendung, zumal die Wendung "Anlegung vo…