Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei hat der klagenden Partei die mit 23.512,50 S (darin 3.918,75 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht ging von folgendem, auf den S 2 f und 5 f in ON 13 wiedergegebenen, im Revisionsverfahren nicht strittigen Sachverhalt aus: "Die klagende Partei wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 6. 2. 1996, S 135/96g, zur Masseverwalterin im Konkurs über da…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind zulässig, jedoch nicht berechtigt. Das Berufungsgericht hat die allfällige Unwirksamkeit der mit einer Satzungsänderung in den Gesellschaftsvertrag aufgenommenen Aufgriffsregelung aus dem Grund der Verletzung zwingender Formvorschriften (§ 26 GmbHG) nicht geprüft und ist aus de…