Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei zu Handen ihrer Vertreter sowie der Nebenintervenientin zu Handen ihrer Vertreter die jeweils mit S 12.798 (hierin enthalten S 2.133 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbea…
Text Entscheidungsgründe: Am 24. 8. 1997 fuhr der Erstbeklagte als Lenker eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten Postbusses auf der H* Bezirksstraße durch E* und kollidierte auf Höhe des Hauses E* mit einem Teil der Längsseite des Busses gegen den dort…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig, weil es hier tatsächlich nicht bloß darum geht, ob eine bestimmte Verschuldensteilung angemessen ist, was für sich allein regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO begründen könnte (MGA EKHG6 E 18a…