Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die Wiederaufnahmeklägerin begehrte im Hauptprozeß die Herausgabe verschiedener Einrichtungsgegenstände. Dieser Klage wurde mittels Teilanerkenntnisurteils in Hinsicht auf bestimmte Sachen stattgegeben, sie wurde jedoch sonst mit Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgeri…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, er ist jedoch nicht berechtigt. 1. Der Inhalt der Schreiben vom 24. Juni 1998 und 10. August 1998 legt nahe, daß die als Vertreter der Klägerin im Rekursverfahren einschreitenden Rechtsanwälte materiellrechtlich nicht mehr bevollmächtigt und insofern nur Scheinvertreter sein…