JudikaturJustizRS0111637

RS0111637 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2024

Nur durch vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung kann die Wiederholungsgefahr beseitigt werden. Hiezu kann die zu § 14 UWG ergangene Rechtsprechung herangezogen werden.

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