RS0111555 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Vorgesellschaft ist die werdende Gesellschaft mbH im Zeitraum zwischen Abschluß des Gesellschaftsvertrags und Eintragung im Firmenbuch. Sie ist - als Gründergemeinschaft - eine Gesellschaft sui generis, auf die das GmbH-Recht anzuwenden ist, soweit es nicht die Eintragung der Gesellschaft voraussetzt oder nicht spezielle Gründungsvorschriften eingreifen.