JudikaturJustizRS0111555

RS0111555 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. März 2013

Die Vorgesellschaft ist die werdende Gesellschaft mbH im Zeitraum zwischen Abschluß des Gesellschaftsvertrags und Eintragung im Firmenbuch. Sie ist - als Gründergemeinschaft - eine Gesellschaft sui generis, auf die das GmbH-Recht anzuwenden ist, soweit es nicht die Eintragung der Gesellschaft voraussetzt oder nicht spezielle Gründungsvorschriften eingreifen.

Entscheidungen
2