Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung wie folgt zu lauten hat: "Der Antrag der Klägerin, die Beklagte schuldig zu erkennen, es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, für den Bezug der von…
Text Begründung: Die Streitteile vertreiben Arzneimittel; die Klägerin packt (ua) die von der Beklagten vertriebenen Empfängnisverhütungsmittel um und importiert sie parallel. Im Mai 1998 wandte sich die Beklagte mit einer Werbeaussendung an Apotheken, in der sie ankündigte, bei der Abnahme von 10 Pac…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete ordentliche Revisionsrekurs der Beklagten ist zulässig, weil Rechtsprechung zu einem gleichartigen Sachverhalt fehlt; der Revisionsrekurs ist auch berechtigt. Die Beklagte vertritt die Auffassung, daß die von ihr angekündigten Naturalrabatte bei richtlinienk…