Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung - einschließlich des in Rechtskraft erwachsenen stattgebenden Teiles - zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger zu Handen des Klagevertreters S 11.020,84 netto und S 39.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten als Koch mit einem Monatsnettolohn von S 19.000,--, zahlbar 14 x jährlich (dies entspricht einem Bruttolohn von S 29.105,70) vom 6. 5. 1996 bis 20. 11. 1997 beschäftigt. Vereinbart war eine Arbeitswoche von 5 Tagen. Am 6. 11. 1997 kündigte der Bek…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG zulässig, sie ist auch berechtigt. Bei der Teleologie des Arbeitsrechtes ist sein besonderes systembildendes Merkmal, nämlich das Anliegen des Gesetzgebers, die in persönlicher Abhängigkeit tätigen Arbeitneh…