JudikaturJustizRS0111380

RS0111380 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2023

Wann die Grenze der Zumutbarkeit weiterer oder erhöhter Verkehrssicherungspflichten erreicht oder überschritten ist, ist jeweils eine Frage des Einzelfalles.

Entscheidungen
39