JudikaturJustizRS0111365

RS0111365 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2017

Die Frage, ob ein Schaden im Sinn des § 1 EKHG beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges verursacht wurde, hängt von den Umständen des zu entscheidenden Falles ab und geht daher in ihrer Bedeutung über den Anlassfall nicht hinaus.

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