RS0111307 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Unter einem Gemeinschaftsunternehmen versteht man ein Unternehmen, das von mehreren anderen Unternehmen (den Gründern) gemeinsam kontrolliert wird. Eine gemeinsame Kontrolle liegt dann vor, wenn jeder Beteiligte die Möglichkeit zur Beeinflussung strategischer Entscheidungen hat, sie also ohne die anderen Partner nicht getroffen werden können.