JudikaturJustizRS0111307

RS0111307 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Januar 2008

Unter einem Gemeinschaftsunternehmen versteht man ein Unternehmen, das von mehreren anderen Unternehmen (den Gründern) gemeinsam kontrolliert wird. Eine gemeinsame Kontrolle liegt dann vor, wenn jeder Beteiligte die Möglichkeit zur Beeinflussung strategischer Entscheidungen hat, sie also ohne die anderen Partner nicht getroffen werden können.

Entscheidungen
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