Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Sachbeschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben, soweit die Antragsgegner schuldig erkannt wurden, dem Antragsteller je S 403.892,50 samt Zinsen und Kosten zu zahlen (Punkte 1 und 2 der erstinstanzlichen Entscheidung). In diesem Umfang wird die Mietre…
Text Begründung: Die Antragsgegner waren Hauptmieter einer Wohnung in einem Haus des Erzbistums Wien. Sie hatten sich im Mietvertrag ein Weitergaberecht ausbedungen und übten dieses am 23. 6. 1995 durch eine Abtretung der Mietrechte an den Antragsteller aus. Dieser zahlte den Antragsgegnern für die in …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs erweist sich aus den noch darzustellenden Gründen als zulässig und berechtigt. Die Ablöse von im Mietgegenstand zurückgelassenen Investitionen und Einrichtungsgegenständen fällt dann nicht unter das Verbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG, wenn der Schätzwert der Einrichtungsgegenstände …