Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der zweitbeklagten Partei die mit S 46.457,28 bestimmten Kosten des Rekursverfahrens (darin enthalten S 7.742,88 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die klagende Partei begehrt die solidarische Verurteilung beider beklagten Handelsgesellschaften mit dem Sitz in Italien zur Zahlung von US-Dollar 1,231,956,97 sowie von S 1,356.908,02 sA, und zwar von der Erstbeklagten als restlichen Kaufpreis für Zelluloselieferungen in der Zeit vom …
Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der klagenden Partei erhobene Rekurs ist nicht berechtigt. Die klagende Partei hat ihren Sitz in Österreich, die zweitbeklagte Partei in Italien. Die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen in einem Vertragsstaat gegen Personen, die ihren Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet eines anderen V…