JudikaturJustizRS0111175

RS0111175 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juli 2020

Der Mangel der fehlenden Unterschrift auf einem Rekurs kann auch in Grundbuchssachen behoben werden und hat nicht wegen des Zwischenerledigungsverbotes des § 95 Abs 1 GBG zur Zurückweisung des Rechtsmittels zu führen.

Entscheidungen
7