JudikaturJustizRS0111145

RS0111145 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 1999

Mit den Sicherungsmaßnahmen des Verlassenschaftsgerichts nach § 43 AußStrG wird nicht über die materielle Berechtigung an den Nachlaßgegenständen abgesprochen, es soll nur die Verlassenschaftsmasse vorläufig sichergestellt werden (so schon 6 Ob 374/97m).

Entscheidungen
2