JudikaturJustizRS0111126

RS0111126 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2001

Im Urteil in Pflegegeldsachen ist die Wendung "im gesetzlichen Ausmaß" trotz der Bestimmung des § 82 ASGG nicht zulässig ist, weil die Höhe des jeweiligen Pflegegeldes in den einzelnen Stufen im Gesetz genau ziffernmäßig festgelegt ist und dieser ziffernmäßige Betrag urteilsmäßig auszuwerfen ist (10 ObS 292/97g, 10 ObS 453/97h, 10 ObS 148/98g).

Entscheidungen
3