Spruch Aus Anlass der Revision werden die Urteile der Vorinstanzen und das ihnen vorangegangene Verfahren, soweit sie das Begehren der klagenden Partei auf Unzulässigerklärung der Exekution im Hinblick auf ein Ruhen des Pflegegeldanspruches der Beklagten während ihrer stationären Krankenhausaufenthalte vo…
Text Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien war beim Erstgericht zum AZ 47 Cgs 113/96p ein Sozialrechtsverfahren anhängig, in welchem die nunmehr Beklagte (im Folgenden nur noch: Beklagte) von der nunmehr klagenden Partei (im Folgenden: klagende Partei) die Zahlung eines Pflegegeldes begehrte. Mit…
Rechtliche Beurteilung Voranzustellen ist, dass eine Oppositionsklage gemäß § 35 Abs 2 Satz 1 EO grundsätzlich bei dem Gericht einzubringen ist, das für die Exekutionsbewilligung in erster Instanz zuständig war. In Arbeitsrechtssachen nach § 50 ASGG ist hingegen gemäß § 35 Abs 2 Satz 2 EO das Gericht zuständig, bei dem d…