Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Aufkündigung vom 13. 11. 1996 aufgehoben und das Räumungsbegehren abgewiesen wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 9.064,32 (darin S 1.490,72 Um…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte der beklagten Partei (zunächst Stefanie S*****; seit ihrem während des Verfahrens zweiter Instanz erfolgten Ableben am 3. 1. 1998 deren Verlassenschaft) eine näher bezeichnete Wohnung in W***** nach § 30 Abs 2 Z 4 1. Fall und Z 6 MRG auf. In ihren Einwendu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig. Zwar hängt die Beurteilung des gemeinsamen Haushaltes zwischen Hauptmieter und Eintrittsberechtigten wegen der Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten im allgemeinen von den Umständen des Einzelfalles ab, sodaß beispielgebende Entscheidungen im allgemeinen nicht zu treffen …