JudikaturJustizRS0111014

RS0111014 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 1999

Ein dringender Bedarf des eintretenden Mieters ist - im Gegensatz zu § 14 Abs 2 MRG und dem Schutz gegen den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4, 1. Fall MRG bei bloß faktischer Überlassung an einen Eintrittsberechtigten - nicht erforderlich.

Entscheidungen
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