RS0110804 – OGH Rechtssatz
RS0110804 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wird der Lieferort vertraglich vereinbart, so handelt es sich hiebei regelmäßig um Fragen der Transportkosten, der Liefermodalitäten und der Gefahrtragung, die mit Gerichtsstandfragen zu verbinden nicht sachgemäß ist; dies gilt vor allem dann, wenn eine Klausel einen Lieferort festlegt, der weder mit dem Ort der Niederlassung des Verkäufers noch des Käufers identisch ist.