JudikaturJustizRS0110788

RS0110788 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2008

Zulässig sind im Verhältnis zwischen Baurechtsgeber und Baurechtsnehmer vertragliche Veräußerungsbeschränkungen, die die Veräußerlichkeit des Baurechts nicht schlechthin, sondern nur für eine bestimmte Zeit oder in bestimmten Fällen aufheben.

Entscheidungen
2