Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, daß das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 23.667,68 (darin S 2.841,28 Umsatzsteuer und S 6.620, - Barauslagen) bestimmten Kosten de…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin brachte vor, mit dem verstorbenen Ehemann der Beklagten eng befreundet gewesen zu sein. Dieser habe unter seinem Namen mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag abgeschlossen, der zur Abdeckung eines von der Klägerin aufgenommenen Altbausanierungskredits habe die…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig und berechtigt. Es kann dahingestellt bleiben, ob aufgrund der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen eine Schenkung (Übergabe) auf den Todesfall vorliegt (arg.: "Sollte mir ewas passieren, gehört diese Polizze Dir"), die mangels Einhaltung der Notari…