Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt - einschließlich der nicht in Beschwerde gezogenen Teile wie folgt zu lauten hat: "1. Die Klagsforderung besteht mit S 121.964,35 zu Recht. 2. Die eingewendete Gegenforder…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die Zahlung von S 298.753,17 sA und die Feststellung, daß sie für alle aus der nicht fachgemäßen Errichtung eines Whirlpools im Haus des Klägers entstehenden Schäden hafte. Die beklagte Partei habe dort verschiedene Installationsarbe…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig und teilweise berechtigt. Die Vorinstanzen sahen die Konventionalstrafe bloß für den Fall des Verzugs mit jenen Leistungen, die vom Auftrag vom 10. 9. 1993 umfaßt waren, als vereinbart an, nicht aber auch für den - gesondert in Auftrag gegebenen Einbau des Whir…