JudikaturJustizRS0110745

RS0110745 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2007

Die AÖSp regeln nur die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Spediteur, nicht aber die Rechtsbeziehungen zwischen dem Absender und seinem Transportversicherer. Ein Verzicht des Absenders auf das dem Versicherer nach § 67 VersVG zustehende Regreßrecht ohne dessen Einbindung in den (Frachtvertrag) Vertrag ist nicht möglich.

Entscheidungen
3