JudikaturJustizRS0110742

RS0110742 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2020

Es kann im Einzelfall nicht schaden, wenn das Erstgericht wie hier irrtümlicherweise über einen Antrag nur in den Gründen seiner Entscheidung, nicht auch im Spruch abgesprochen hat, sofern sein Entscheidungswillen daraus unzweifelhaft hervorgeht (so schon 6 Ob 2/97f).

Entscheidungen
10