JudikaturJustizRS0110718

RS0110718 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2002

Die Anführung bloß eines Postfaches (hier in Ungarn) ist keine ordnungsgemäße Meldung einer neuen Abgabestelle, zumal gerichtliche Zustellungen über ein Postfach nicht vorgenommen werden können.

Entscheidungen
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