JudikaturJustizRS0110682

RS0110682 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2023

Mit der Behauptung unvollständiger Rechtsbelehrung zu den (nur für den Fall der Verneinung der (bejahten) Hauptfrage und solcherart) nicht gestellten (vergleiche § 317 Abs 3 StPO) Eventualfragen ist eine Instruktionsrüge (Z 8) nicht am Gesetz orientiert.

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