Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.468,08 EUR (darin enthalten 244,68 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Absonderungsgläubigerin in einem Schuldenregulierungsverfahren, in dem der Beklagte zum Masseverwalter bestellt war. Die Schwester der Schuldnerin bot an, die zur Konkursmasse gehörende Liegenschaft zu einem Kaufpreis von 245.000 EUR zu kaufen. Das zu Gunsten de…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Gemäß § 81 Abs 3 KO ist der Masseverwalter allen Beteiligten für Vermögensnachteile, die er ihnen durch pflichtwidrige Ausführung seines Amts verursacht, verantwortlich. Nach herrschender Ansicht greift diese Haftung nur ein, wenn der Masseve…