JudikaturJustizRS0110542

RS0110542 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 1998

Das einem Hausbesorger anstelle eines steuerpflichtigen Sachbezuges bezahlte monatliche Entgelt unterliegt dem Einnahmenbegriff des § 15 Abs 1 EStG 1988 und ist somit steuerpflichtig. Daraus folgt, daß die einen solchen Bezugsteil ebenfalls umfassende Kommunalsteuer eine "sonstige durch Gesetz bestimmte Belastung oder Abgabe" im Sinne des § 23 Abs 1 Z 3 MRG und somit dem Dienstgeberanteil des Sozialversicherungsbeitrags gleichzuhalten ist.