§ 1 Steuergegenstand
§ 1 Steuergegenstand — KommStG 1993
§ 1 Steuergegenstand — KommStG 1993
Verknüpfungen & Referenzen
Beachte
Zum Bezugsbereich vgl. § 16
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 819/1993
Inkrafttretungsdatum
01. Dezember 1993
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12052697
Zuletzt nach Updates gesucht am
Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind.