Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind.
Rückverweise
…I. §8 Z1 des Bundesgesetzes, mit dem eine Kommunalsteuer erhoben wird (Kommunalsteuergesetz 1993 - KommStG 1993), BGBl. Nr. 819/1993, wird als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1997 in Kraft. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht…
…können." 4.1. Die Bundesregierung erstattete innerhalb der ihr gesetzten Frist eine Äußerung, in der sie zum Dienstnehmerbegriff im KommStG 1993 wörtlich folgendes ausführt: "Gemäß §1 Kommunalsteuergesetz 1993 - KommStG 1993, BGBl. Nr. 819/1993 in der Fassung BGBl. I Nr. 10/1998, unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer…
…gemäß Art140 Abs1 B-VG von Amts wegen mit Beschluß vom 5. Dezember 1996, B2202/95-9, ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des §1 KommStG 1993 sowie mit Beschluß vom 26. Februar 1997, B2202/95-11, ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Z1 des §8 KommStG 1993 eingeleitet. Mit…
…€) festgesetzt. Der Sachverhalt ergibt sich aus den von der Abgabenbehörde dem Bundesfinanzgericht vorgelegten Unterlagen. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 1 KommStG 1993 unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind, der Kommunalsteuer. Dienstnehmer…
…Entscheidungen VfSlg. 14.805/1997, 15.267/1998 und 16.223/2001 ableiten: 3.1. Dem Erkenntnis VfSlg. 14.805/1997 lag ein Kommunalsteuerbescheid zugrunde, der sich explizit auf §1 Kommunalsteuergesetz 1993 (KommStG 1993) stützte, weshalb der Verfassungsgerichtshof von der Präjudizialität dieser Norm ausging. Da sich der normative Gehalt dieser Bestimmung jedoch erst in Zusammenschau mit den Ausnahmen…