Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.871,04 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 811,84, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 62.995,16 sA mit dem Vorbringen, er habe ihm am 15.7.1996 seinen PKW leihweise überlassen; infolge eines Fahrfehlers sei der Beklagte mit diesem Fahrzeug ins Schleudern gekommen, wodurch es beschädigt worden sei. Der Beklagte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit wurde geprüft, er ist nicht gegeben (§ 510 Abs 3 ZPO). Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung macht der Beklagte geltend, sein Interesse habe sich lediglich darauf beschränkt, daß alle gemeinsam da…