Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.170,77 EUR (darin 361,79 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin, deren Sitz in Deutschland liegt, führt Reiseveranstaltungen, insbesondere Donaukreuzfahrten durch. Sie ist Eigentümerin der Schiffe „MS Theodor Körner" und „MS Franz Liszt", mit denen sie auf der Donau Kreuzfahrten von Deutschland nach Ungarn durchführt. Eigentümer…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Der behauptete Mangel des Berufungsverfahrens und die behauptete Aktenwidrigkeit wurden geprüft, sie liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Gemäß § 5 Abs 1 KartG 2005 ist der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten. D…