JudikaturJustizRS0110374

RS0110374 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2000

Schadenersatzansprüche stehen dem Handelsvertreter bei unberechtigter vorzeitiger Lösung des Vertragsverhältnisses durch den Unternehmer, ohne daß ein wichtiger Grund vorliegt, nach § 23 Abs 1 zweiter Satz HVertrG (früher § 24 Abs 1 HVG 1921) unbeschadet etwaiger Ausgleichsansprüche nach § 24 HVertrG zu.

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