Spruch Der Revision wird im Umfang des Zuspruchs von S 594.822,07 samt 4 % Zinsen seit 30.11.1992 durch die Vorinstanzen nicht Folge gegeben. Die Kostenentscheidung bleibt insoweit dem Endurteil vorbehalten. II. den Beschluß gefaßt: Im übrigen werden die Urteile der Vorinstanzen, deren Ausspruch über die A…
Text Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 29.9.1971 übergab der Adoptivvater der Beklagten dieser eine ihm gehörige Liegenschaft im unverbürgten Gesamtausmaß von 6718 m2. Die Beklagte verpflichtete sich im Übergabsvertrag, nach erfolgter Vermessung auf jeweiliges Verlangen eines unehelichen Sohnes …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig und teilweise berechtigt. Das Vorliegen der von der Beklagten behaupteten Verfahrensmängel (Unterlassung der Einvernahme eines Sachverständigen und eines Zeugen) wurde bereits vom Berufungsgericht verneint. Deren neuerliche Geltendmachung im Revisionsverfahren…