JudikaturJustizRS0110123

RS0110123 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2013

Haften zwei Verpflichtete solidarisch für die Bezahlung einer Geldschuld, sind sie als Kläger in einer auf Exekutionsstundung gestützten Klage nach § 36 EO nicht notwendige Streitgenossen.

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