Spruch 1. Der Rekurs wird, soweit er sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts richtet, zurückgewiesen. 2. Im Übrigen wird dem Rekurs nicht Folge gegeben. 3. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 460,40 EUR (darin enthalten 76,73 EUR an USt) bestimmten Kosten der Re…
Text Begründung: Die Streitteile sind Mit und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in A*****. Die klagenden Eigentümerpartner haben ihre Anteile mit Kaufvertrag vom 31. 1. 2003 erworben. Die Kläger begehren die Feststellung, dass ihnen das ausschließliche Nutzungsrecht an zwei Autoabstellplätzen an ein…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist, soweit er sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts richtet, jedenfalls unzulässig. Im Übrigen ist er zulässig, aber nicht berechtigt. I. Zur Zulässigkeit des Rechtsmittels: 1. Der Ausschluss eines (Revisions )Rekurses gegen Kostenentscheidungen der zweiten Instanz (§ …