JudikaturJustizRS0109959

RS0109959 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2015

Wird in der Verfahrensrüge (Z 3) bloß die Verletzung der Förmlichkeit des § 229 Abs 1 zweiter Satz StPO (Verkündung und Beurkundung des Ausschlussbeschlusses), aber kein sachlich ungerechtfertigter Ausschluss der Öffentlichkeit behauptet, fehlt es an der gesetzmäßigen Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes.

Entscheidungen
6