JudikaturJustizRS0109864

RS0109864 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Mai 2018

Das Vermächtnis ist nach österreichischem Recht grundsätzlich Damnationslegat. Der Vermächtnisnehmer erhält durch die letztwillige Verfügung einen Titel, der ihm einen schuldrechtlichen Anspruch auf Leistung gewährt. Zum sachenrechtlichen Erwerb bedarf es des Verfügungsgeschäftes.

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